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Bekanntmachung Änderung Nr. 1 des B-Plans "Gewerbegebiet Kohläcker" & Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kohläcker“ der Gemeinde Antrifttal im OT Ruhlkirchen und der Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die beiden Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Antrifttal hat am 19.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kohläcker“ und zur Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gefasst. 

 

Das Bauleitverfahren wird im zweistufigen Normalverfahren und im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und des Bebauungsplans (BP) durchgeführt. 

 

Der Geltungsbereich der Änderung des BP wird entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf des BP voraussichtlich um eine externe Ausgleichsfläche ergänzt werden. Damit wird der Bereich, der ursprünglich überplant werden sollte, zum Teilgeltungsbereich A der Änderung des Bebauungsplans. Dieser liegt am westlichen Ortsrand von Ruhlkirchen und umfasst in Flur 1 das Flurstück 206/2 teilweise. Dieses ist auch der Geltungsbereich der Änderung des FNP. Als weiterer Teilgeltungsbereich B für die Änderung des BP kommt in Flur 2 das Flurstück 27/1 zum Zwecke des Ausgleichs für den Eingriff in Teilgeltungsbereich A infrage. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland bewirtschaftet. 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

Die Gemeinde Antrifttal stellt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kohläcker“ im Ortsteil Ruhlkirchen und damit notwendigerweise auch die Änderung Nr. 2 des FNP auf, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines kleinen zusätzlichen Mischbaugebiets direkt im Anschluss an das bisherige Gewerbegebiet zu schaffen. 

 

Planungsziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets vor allem zur Errichtung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis, um die allgemeinärztliche Versorgung in der Gemeinde mittel- bis langfristig zu gewährleisten. Die Erschließung ist über bestehende Wege und Ver- und Entsorgungsleitungen gesichert bzw. herzustellen.

 

Der Vorentwurf der Planungen, bestehend aus den folgenden Unterlagen:

 

Planzeichnung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans mit Festsetzungen durch Text und Planzeichen gem. BauGB u. BauNVO (Stand: 28.10.2024)

 

Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (Stand: 28.10.2024)

 

Planzeichnung der Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans gem. BauGB u. BauNVO (Stand: 28.10.2024)

 

Begründung und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Stand: 28.10.2024)

 

wird in der Zeit vom

11.11.2024 bis 13.12.2024

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und gleichzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Antrifttal unter "Bekanntmachtung" veröffentlicht.

 

In dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung (Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Antrifttal, Weihersweg 24, 36326 Antrifttal, OT Ruhlkirchen: Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr) können diese per Email, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Antrifttal, 04.11.2024

 

Krist

 

Bürgermeister

 

Anlagen:

1. Änderung Nr. 1 des B-Plan "Gewerbegebiet Kohläcker"

2. Entwurf B-Plan "Gewerbegebiet Kohläcker"

3. Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans i.V.m. der Änderung Nr. 1 des B-Plans „Gewerbegebiet Kohläcker“

4. Entwurf Flächennutzungsplan

5. Lageplan Teilgeltungsbereich A

6. Lageplan Teilgeltungsbereich B

7. Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kohläcker“ & der Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans